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Kubat zieht Konsequenzen: Neue Regelungen für Geldanlagen des Landkreises

Waldeck, Do. 02.09.10 20:17
Nachrichten von HNA

Waldeck-Frankenberg. Landrat Dr. Reinhard Kubat zieht Konsequenzen aus der Finanz-Affäre um seinen Amtsvorgänger Helmut Eichenlaub: Ab sofort gilt in der Kreisverwaltung das Vier-Augen-Prinzip für alle Geldanlagen bis zu einem Betrag von einer Millionen Euro. Höhere Kapitalanlagen werden künftig vom Kreisausschuss beschlossen.