
Nachrichten von Redaktion_LocalXXL
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Nürnberg/Reichenschwand (dapd-bay). Die Bahn muss einem Schüler nach einem Unfall auf dem Bahnhof Reichenschwand 35.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Zudem erhält der zum Unfallzeitpunkt 16-Jährige, der damals große Teile seines linken Fußes verlor, 3.317,65 Euro Schadensersatz, wie aus einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Landgerichts Nürnberg hervorgeht. Außerdem muss die Bahn zwei Drittel aller künftigen Schäden aus dem Unfall tragen. Der 16-Jährige war am Aschermittwoch vergangenen Jahres gegen 1.35 Uhr auf dem Bahnhof Reichenschwand über die nicht geräumte Bahnsteigkante ins Gleis gestürzt. Dabei war er mit dem Fuß unter einen fahrenden Nahverkehrszug geraten. Das Gericht machte drei zur Bahn gehörende Unternehmen zu gleichen Teilen dafür verantwortlich, dass der Bahnsteig nicht ausreichend von Eis und Schnee befreit war. So sei zwischen der Sicherheitslinie und der Bahnsteigkante nicht geräumt gewesen. Dies stelle einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar, hieß es. Das Gericht gab allerdings auch dem Verletzten eine Mitschuld von einem Drittel an dem Unfall. Er hätte den gefährlichen Zustand des Bahnsteigs erkennen können, hieß es. Der Verletzte hatte ursprünglich 60.000 Euro gefordert. Nicht bestätigt habe sich dagegen der Verdacht, dass der 16-Jährige zum Unfallzeitpunkt betrunken gewesen sei, erklärte das Gericht Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen 2 O 8329/10) dapd/cr/iha /1
Quelle: dapd
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