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Nachrichten aus Lüneburg





Pflegebedürftige können im Landkreis Lüneburg unter 36 Heimen wählen

Lüneburg, Mo. 13.02.12 16:46
Nachrichten von Kreis_Lueneburg

(lk) Die Pflegeheime im Landkreis Lüneburg waren Thema im Ausschuss für Soziales und Gesundheit (8.Februar 2012). „Wer im Landkreis Lüneburg pflegebedürftig wird, kann unter 36 Heimen wählen“, macht Landrat Manfred Nahrstedt deutlich und fügt ergänzend hinzu, dass die Heime sich flächendeckend im gesamten Kreisgebiet verteilen. Die freie Heimplatzwahl gilt auch für Pflegebedürftige, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. „Eine pauschale Ausgrenzung Hilfebedürftiger gibt es bei der Wahl des Heimplatzes nicht“, betont der Landrat.

Martin Wiese, Bereichsleiter Soziales erläutert den Ausschussmitgliedern das Verfahren. Der Durchschnittspflegesatz für sozialhilfeberechtigte Pflegebedürftige beträgt 77 Euro pro Tag. Nur 7 von 36 Heimen verlangen mehr als den Durchschnittspflegesatz. Damit stehen 80 Prozent der Pflegeheime im Landkreis Lüneburg allen Pflegebedürftigen uneingeschränkt zur Verfügung. Soll die Unterbringung in einem der höherpreisigen Heime erfolgen, wird darüber in einer Einzelfallprüfung entschieden. Der Antrag wird zum Beispiel genehmigt, wenn der Sozialhilfeberechtigte den Heimplatz zunächst aus seinem eigenen Vermögen bezahlt hat und dieses aufgebraucht ist, wenn der Partner bereits in dem Heim lebt oder dadurch die Nähe zur Familie gewährleistet wird. Derzeit gebe es 205 Fälle, in denen „Hilfe zur Pflege“ bewilligt worden sei, davon 34 in hochpreisigen Einrichtungen mit einem Tagespflegesatz von über 77 Euro erläutert Martin Wiese den Ausschussmitgliedern.

75 Prozent der Bewohner in Heimen zahlen den Pflegesatz aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen und prüfen deshalb in eigener Verantwortung, was sie zu zahlen bereit sind und was sie dafür als Gegenleistung bekommen. Dies ist mit ein Grund, weshalb Pflegebedürftigen, die Hilfe zur Pflege vom Landkreis Lüneburg benötigen, die Betreuung in „teueren“ Heimen erst nach Einzelfallprüfung ermöglicht werden kann. Bei der Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen den Betroffenen alle 36 Pflegeeinrichtungen uneingeschränkt zur Verfügung. Für den Landrat ist klar: „Wir sind und bleiben ein sozialer Landkreis.“

Von privaten Heimbetreibern wird der Pflegesatz als zu viel zu niedrig kritisiert. Der Landkreis Lüneburg befindet sich auf Platz 45 von 47 Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Mitglieder des Sozialausschusses waren sich mit dem Landrat einig, dass die Qualität eines Heimes nicht vom Pflegesatz der Heime abhängig ist.  Die Höhe der Pflegesätze soll  dennoch gemeinsam mit den dafür zuständigen Pflegekassen überprüft werden. Wichtig ist allen Beteiligten, dass die gesetzlich vorgesehenen Standards bei den Pflegekräften und eine tarifgerechte Vergütung im Altenpflegebereich eingehalten werden. Ziel ist eine gute und umfassende Betreuung der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger im stationären Bereich. Aber auch die ambulante Pflege spielt eine immer größere Rolle in der heutigen Zeit. Mit diesen und anderen Themen wird sich deshalb die für den Sommer geplante Alten- und Pflegekonferenz des Landkreises Lüneburg befassen.



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