Nachrichten von Redaktion_LocalXXL
Ingolstadt, Do, 05.06.08 13:21
Ein katholischer Ruhestandspriester aus dem Bistum Eichstätt darf keine Teufelsaustreibungen mehr vornehmen. Dem Geistlichen sei die Erlaubnis für den Exorzismus bereits im November 2005 entzogen worden, teilte das Bischöfliche Ordinariat am Mittwoch, 5. Juni, mit.
Laut dem Bistum hat es ein „klärendes Gespräch“ des Generalvikars Johann Limbacher mit dem pensionierten Priester gegeben. Dem Geistlichen war die Erlaubnis zur Teufelsaustreibung im Juni 1997 unter strengen Auflagen erteilt worden. Erst vor kurzem waren berichte über Exorzismen im Bistum Eichstätt durch die Medien gegangen. Der Priester bedaure sein Verhalten ausdrücklich, so das Bistum. Dass er einen Exorzismus durchgeführt und damit gegen das Verbot, das ihm auferlegt war, verstoßen habe, tue ihm leid. Der Mann habe sich verpflichtet, nie wieder eine Teufelsaustreibung durchzuführen oder Befreiungsgebete zu sprechen. Er stehe bei Anfragen nicht mehr zur Verfügung.
Die Debatte war aufgekommen, nachdem der Bayerische Rundfunk (BR) über Exorzismen berichtet hatte. Danach hatte das Erzbistum Paderborn erklärt, offiziell einen bayerischen Exorzisten mit einer Austreibung beauftragt zu haben. Es habe in den vergangenen Jahren drei Fälle von kirchlich begleitetem Exorzismus im Erzbistum gegeben, sagte ein Sprecher. Auch das Augsburger Ordinariat räumte nach Bekanntwerden der Fälle in Paderborn grundsätzlich Teufelsaustreibungen ein.