
Nachrichten von Redaktion_LocalXXL
Heidelberg (ddp-bwb). Drei Monate nach den tödlichen Schüssen zweier Polizisten auf einen 19 Jahre alten Tankstellenräuber in Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) wertet die Staatsanwaltschaft das Vorgehen der Beamten als gerechtfertigt. «Unserer Beurteilung nach bestand für die Beamten eine Notwehrlage», sagte Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen am Mittwoch in Heidelberg. Die Polizisten hätten sich bedroht gefühlt, weil der Räuber mit einer Waffe auf sie gezielt habe. Laut Herrgen war für die Polizisten nicht erkennbar, dass es sich dabei um eine Schreckschusswaffe gehandelt hat. Die beiden Beamten, die bei dem Einsatz auf den 19-Jährigen gefeuert hatten, nahmen bereits wenige Tage nach dem Vorfall ihren Streifendienst wieder auf. Die Polizisten waren an Weihnachten 2009 zufällig an die Tankstelle gekommen, die gerade ausgeraubt wurde. Die drei maskierten Täter flüchteten, die Polizisten verfolgten sie und forderten den 19-Jährigen laut Herrgen mehrfach auf, die Waffe wegzuwerfen und stehen zu bleiben. Der Flüchtige drehte sich dann um und zielte auf die Polizisten. Er versuchte laut einem Gutachten, die Waffe durchzuladen, diese klemmte jedoch. Nach einer weiteren Aufforderung, die Waffe wegzuwerfen, eröffneten die Polizisten das Feuer. Der 19-Jährige wurde am Bein getroffen, einen tödlichen Schuss erlitt er in den Rücken. ddp/prt/wld/pon