Foto: Symbolbild
Unfall in Kleinheubach - Elfjähriger lebensgefährlich verletzt: Bei einem Verkehrsunfall in Kleinheubach hat am Mittwochabend, 28. Dezember, ein Elfjähriger lebensgefährliche Verletzungen erlitten. Der Junge war von einem VW-Transporter erfasst worden, als er sich mitten auf der Bundesstraße 469 auf einer Sperrfläche befand. Zur genauen Klärung des Unfallgeschehens wurde ein Sachverständiger eingeschaltet.
Der Schüler aus dem Landkreis Miltenberg wollte gegen 18.00 Uhr an der nördlichen Ausfahrt von Kleinheubach die Bundesstraße 469 überqueren. Dort lief er trotz Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn bis auf die Sperrfläche. Ob er dort stehen bleiben oder die Straße komplett überqueren wollte, steht bislang noch nicht fest. Der Fahrer eines VW-Transporters sah den Elfjährigen noch am rechten Fahrbahnrand laufen. Dann sei das Kind nach Aussage des 52-Jährigen plötzlich losgerannt.
Der Fahrzeugführer nahm an, dass der Junge auf seine Fahrspur laufen würde und wich deswegen nach links auf die Sperrfläche aus, wo er den Schüler frontal erfasste. Der Bub wurde daraufhin nach rechts geschleudert und kam am Fahrbahnrand lebensgefährlich verletzt zum Liegen. Nach einer Erstversorgung an der Unfallstelle wurde er mit einem Hubschrauber in eine Klinik nach Frankfurt geflogen.
Nachdem noch nicht mit letzter Sicherheit feststeht, wie sich der Unfall genau abgespielt hat, wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ein Sachverständiger hinzugezogen. Von seinen Auswertungen erhofft sich der Sachbearbeiter der Polizeiinspektion Miltenberg nähere Aufschlüsse. Außerdem hofft die Polizei auf Zeugen, denen der Junge noch vor dem Unfall im Bereich der Unfallstelle aufgefallen ist.
Personen, die entsprechende Beobachtungen gemacht haben, werden dringend gebeten, sich unter Tel.-Nr. 09371/945-0 zu melden.
Die Freiwillige Feuerwehr Kleinheubach war mit etwa 25 Mann im Einsatz und unterstützte die Arbeit der Miltenberger Polizei unter anderem durch die Ausleuchtung der Unfallstelle und durch die Übernahme der Verkehrsregelung.
Quelle: Polizei
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