Nachrichten von Der-Westfaelische-Anzeiger
HAMMM ? Vermieter müssen sich bei der Abrechnung der Heizkosten am tatsächlichen Verbrauch von Gas, Öl oder Fernwärme richten. Pauschalen oder Zahlungen auf Basis des Vorjahresverbrauchs sind nach einem aktuellen Urteil nicht rechtens.
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