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Nachrichten aus Bayreuth





Tanzveranstaltungen am Aschermittwoch verboten

Bayreuth, Di. 14.02.12 11:14
Nachrichten von Bayreuth-online

Der Aschermittwoch, 22. Februar, gilt nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannter "stiller Tag". An diesen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.



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