Nachrichten von Kreis_Aichach-Friedberg
Viel zu wenige Menschen denken daran, dass sie im Laufe ihres Lebens durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern zu können. Weitverbreiteter Irrglaube ist, dass in einem solchen Fall automatisch ein Angehöriger an deren Stelle tätig werden darf. Denn als Volljähriger darf man nur sich selbst oder aber seine minderjährigen Kinder vertreten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in gesunden Tagen für solch einen Fall vorzusorgen, indem man einer Person des absoluten Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt. Dass man dabei Einiges zu berücksichtigen hat und sich viele Fragen ergeben, zeigt die Erfahrung.